Täter-Opfer-Ausgleich

Was ist der Täter-Opfer-Ausgleich?

Eine Straftat ist eine Verletzung des Rechts und der staatlichen Ordnung und genauso eine Verletzung von Menschen und Beziehungen. Eine Straftat schafft Schuld, genauso wie auch Verantwortung und Verpflichtungen.

Bei einem Täter-Opfer-Ausgleich werden, anders als im traditionellen Strafrecht Opfer, Täter und bei Bedarf das Gemeinwesen in die Bemühungen einbezogen. Im Zentrum stehen die Bedürfnisse des Opfers und die Verantwortung des Täters, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen. Das Opfer dient nicht ausschließlich als Zeuge und wird mit seiner emotionalen Situation und seiner materiellen Forderung wahrgenommen.

Unter maximaler Einbeziehung aller Beteiligten wird eine dauerhafte und friedensstiftende Konfliktlösung angestrebt. Auch zivilrechtliche Forderungen, wie z.B. Schmerzensgeld, können dabei berücksichtigt werden.

Eine außergerichtliche Einigung wird bearbeitet von ausgebildeten Mediatoren.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für einen Täter-Opfer-Ausgleich ist die Freiwilligkeit zu dem Angebot von allen Beteiligten, sich auf die Argumente des Anderen einzulassen. Der TOA ist ein Angebot, das zu jeder Zeit des Verfahrens angestrebt werden kann, das aber auch zu jeder Zeit wieder abgelehnt werden kann.

Zunächst finden Vorgespräche mit den einzelnen Beteiligten statt, in denen sie ihre Bedürfnisse und Wünsche bezüglich des Verfahrens äußern können.

In gemeinsamen Mediationsgesprächen, geführt von einem Mediator, haben die Beteiligten dann die Möglichkeit, selbstbestimmt und eigenverantwortlich an der Regulierung der Tatfolgen teilzuhaben.

Am Ende eines erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleiches steht eine Vereinbarung, die für beide Seiten verbindlich ist. Die Ergebnisse der Vereinbarung werden im Anschluss der zuständigen Staatsanwaltschaft mitgeteilt, die auf dieser Grundlage abschließend über den Ausgang des Verfahrens entscheidet.

Mögliche wichtige Eckpunkte für eine Entscheidung zu einem Täter-Opfer- Ausgleichs-Verfahren

Sie können:

  • Wiedergutmachung bekommen  
  • Angst abbauen
  • Schmerzensgeld erhalten
  • Eine Entschuldigung hören
  • Kosten für das Gerichtsverfahren sparen
  • Den Streit beilegen
  • Reden, fragen, Ärger loswerden
  • Frieden finden
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65549 Limburg a.d. Lahn

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